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Mit GcMail Safe haben Sie Ihre Passwörter im Griff !
GcMail Safe ist die absolut sichere und komfortable Verwaltung all Ihrer Passwörter. GcMail Safe verwahrt Ihre Daten sicher in einer verschlüsselten Datenbank. Sie müssen sich nur noch ein Passwort das Master-Passwort merken.
Über die Hauptseite haben Sie schnellen Zugriff auf die zugehörige Webseite, den Benutzernamen und das Passwort. Starten Sie mit einem Klick auf den Link der Webseite und ziehen Sie anschließend den Benutzernamen und das Passwort mit der Maus auf die jeweiligen Eingabefelder.
Zu jedem Eintrag gehört auch ein Textfeld mit beliebiger Größe. Auch von diesem Text können Sie jeden belieb markierten Text per Drag&Drop in Eingabefelder ziehen.Es ist möglich GcMail Safe mit einem USB-Stick zu verwenden. Die einfache Funktionalität von GcMail Safe wird Ihnen gefallen.
- Screenshots
- Systemvoraussetzung
- Lizenzrichtlinien
Betriebssystem:
Windows 98/Windows 2000/Windows XP/Windows Vista/Windows 7
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1.Lizenzgegenstand
a) Der Umfang des Nutzungsrechts gestaltet sich ausschließlich nach dem Inhalt dieser Lizenzvereinbarung.
b) Hiernach erhält der Lizenznehmer mit der Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühr ein einfaches Nutzungsrecht an der Software in der Gestalt, die vertragsgegenständliche Software nebst Dokumentation bestimmungsgemäß – also als Passwort Manager zu verwenden. Weitergehende Rechte werden nicht übertragen.
c) Für eine kostenlose 60-Tage Testversion erhält der Lizenznehmer für die Dauer von 60 Tagen ein eingeschränktes Nutzungsrecht mit dem Inhalt, die Software als Passwort-Manager-Programm zu Testzwecken zu nutzen. Das Nutzungsrecht endet in diesem Fall 60 Tage nach Erstinstallation des Vertragsgegenstands.
d) Nutzungs- und/ oder Verwertungsrechte, welche über die bestimmungsgemäße Nutzung des Lizenzgegenstands hinausgehen, werden nicht übertragen. Es ist untersagt, die Software in irgend einer Art und Weise zu verändern, zu bearbeiten, zu übersetzen, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, in ein anderes Produkt aufzunehmen, zu vermieten oder zu verleasen.
e) Mit Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühr für eine Einzelplatzarbeitsversion ist der Lizenznehmer berechtigt, den Lizenzgegenstand auf einem Computerarbeitsplatz zu nutzen. Eine Nutzung auf mehreren Computerarbeitsplätzen ist ausdrücklich nicht gestattet.
f) Mit Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühr für eine Mehrarbeitsplatzversion ist der Lizenznehmer berechtigt, den Lizenzgegenstand für die vereinbarte Anzahl von Computerarbeitsplätzen zu nutzen. Diese Software-Nutzungslizenz bezieht sich nur auf einen Standort.
g) Die Software muss in der von der Lizenzgeberin freigegebenen Betriebssystemumgebung mit den vorgegebenen Systemvoraussetzungen eingesetzt werden.
h) Eine Nutzung der vertragsgegenständlichen Software liegt vor, wenn sich der Binärcode der Software im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Eine Nutzung liegt dagegen nicht vor, wenn sich die vertragsgegenständliche Software lediglich zu Sicherungszwecken auf einem Speichermedium befindet.
3. Gewährleistung/Haftungsausschluss a) Eine Gewährleistung wird lediglich für die gem. § 2 a) lizenzierte Software übernommen. Für eine kostenlos zu Testzwecken gem. § 2 b) lizenzierte Nutzung des Lizenzgegenstands übernimmt der Lizenzgeber keinerlei Gewährleistung.
b) Die Software wurde nach dem Stand der Technik entwickelt und ist darauf gerichtet, die in der Produktbeschreibung enthaltenen Funktionalitäten bereitzustellen. Besondere Eigenschaften werden für die Software nicht zugesichert.
c) Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für eventuelle Mängel oder Schäden, wenn der Lizenznehmer die Software verändert oder entgegen den von der Lizenzgeberin vorgegebenen Systemvoraussetzungen/ Systembedingungen verwendet. d) Alle Gewährleistungs- bzw. Haftungsansprüche beschränken sich generell auf grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Lizenzgebers sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muss. e) Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden des Lizenznehmers oder Dritter in Folge verloren gegangener Daten, unrichtiger Dateneingaben oder der Nichtverfügbarkeit der vertraglichen Software aufgrund eines Ausfalls der Computeranlage, der Programme, der Leitungen oder der technischen Ausstattung, es sei denn, dass der Lizenzgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen Vertragspflichten verstößt. Zur Schadensminderung ist der Lizenznehmer verpflichtet, regelmäßig eine Datensicherung durchzuführen.
f) Kann ein vom Lizenznehmer gerügter Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Lizenznehmer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn dem Lizenzgeber hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung ermöglicht ist, wenn sie vom Lizenzgeber verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
6. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Deutschland, Gelsenkirchen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kaufvertrages berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht, an Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. |





